Brexit-Update: Was Sie beachten sollten
DACHSER möchte Sie über aktuelle Entwicklungen zum EU-Ausstieg des Vereinigten Königreichs informieren, da wir davon ausgehen, dass diese für Ihr Unternehmen von Wichtigkeit sein können.
Während die Handelsgespräche zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union weiterhin nur langsam vorankommen, bot der Monat Juni für die britische Regierung die letzte Gelegenheit, die derzeit bis zum 31. Dezember 2020 befristete Übergangsfrist zu verlängern. Nachdem kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, liegt der Schwerpunkt nun auf einer schrittweisen Einführung der Zollkontrollen im Vereinigten Königreich ab dem 01. Januar 2021. Die Übergangsphase soll es Händlern ermöglichen, sich von den Auswirkungen von COVID-19 zu erholen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Das Vereinigte Königreich wird bis zum 01. Juli 2021 einer vollständigen Zollkontrolle an seinen Grenzen unterliegen.
Anfang dieses Jahres hat die britische Regierung Schritte unternommen, bestimmte zollrechtliche Erleichterungen zu beseitigen, darunter die vereinfachten Übergangsverfahren (TSP) und die Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer (PVA). Die britische Regierung hat jedoch erkannt, dass bestimmte Zollerleichterungen auch zum 01. Januar 2021 zumindest vorübergehend notwendig sein werden.
So soll die Möglichkeit der Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer wieder eingeführt werden. Daneben soll es für einen Übergangszeitraum ein Zollverfahren geben, welches ermöglicht, die importierte Ware nicht unmittelbar bei der Einfuhr sondern innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nachgelagert durch Anschreibung in der Buchführung anzumelden. Dieses Verfahren wird „Deferred Declaration“ genannt.
Vom 17. bis 18. Oktober 2020 findet ein EU-Gipfeltreffen für abschließende Gespräche zwischen Großbritannien und der EU statt. Am 19. Oktober 2020 schließlich sollten wir die Ergebnisse eines "Deal or no-deal"-Szenarios vorliegen.
Unabhängig des Ausgangs der Gespräche ist davon auszugehen, dass ab Januar 2021 für alle Waren, die in das Vereinigte Königreich ein bzw. aus dem Vereinigten Königreich- und ausgeführt werden, eine Zollbehandlung erforderlich sein wird, wenn auch während des oben beschriebenen Übergangszeitraums im Rahmen eines nach Warengruppen abgestuften Prozesses.
Der untenstehende Link führt Sie zu einem Tool, das die erforderlichen Maßnahmen skizziert.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat auch Einzelheiten über die Vorbereitung als Importeur sowie als Exporteur aus/nach Großbritannien veröffentlicht, die über nachfolgende Links eingesehen werden können:
https://www.gov.uk/prepare-to-import-to-great-britain-from-january-2021
https://www.gov.uk/prepare-to-export-from-great-britain-from-january-2021
Weiterführende Informationen finden Sie in untenstehendem Download-Dokument.
Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner in der jeweiligen DACHSER Niederlassung.